Entnommen aus "Argumente für die Gesetzesvorlagen zur Einführung von Entscheidungsrechten für die Bürger und Bürgerinnen" von Stephan Lausch (Nov. 95)
Argument der Befürworter des Quorums bei Volksabstimmungen:
"Wenn kein Quorum besteht, kann eine Minderheit über die Mehrheit bestimmen"
Erwiderung:
Bei Volksabstimmungen entscheidet immer eine Mehrheit. Wenn diese Mehrheit auch nicht Teil einer Mehrheit der Wahlberechtigten sein kann, dann nur, weil Bürgerinnen und Bürger sich eben auch dafür entscheiden können, keine Stimme abzugeben, das heißt, sich der eigenen Stimme zu enthalten und andere für sich entscheiden zu lassen. Stimmenthaltung kann nicht als Nein-Stimme gewertet werden, denn mit Nein kann abgestimmt werden. Stimmenthaltung oder Desinteresse an einer Entscheidung kann nicht die Qualität eines Vetorechtes haben, sondern ist das, was es ist: der Verzicht auf das eigene Entscheidungsrecht im Wissen, dass andere dieses Recht ausüben und damit auch für den Nichtabstimmenden entscheiden. Niemals kann der Nichtabstimmende mit seinem Verzicht das Entscheidungsrecht der Abstimmenden tangieren.
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