Die Initiative für mehr Demokratie ist 1994 als Komitee bestehend aus den Vertretern von 14 Organisationen gegründet worden ...
Die Initiative für mehr Demokratie wurde ab 1994 getragen von:
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Arche B-Verein für Baubiologie
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Movimento Federativo Democratico
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Dachverband für Natur- und Umweltschutz
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Netzwerk der Bürgerinitiativen
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Interessengemeinschaft für Impffreiheit
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Südtiroler Bildungszentrum
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Italia Nostra Alto Adige und Trentino
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Verband der Schülereltern
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... um mit zwei Volksbegehren den Ausbau der direktdemokratischen Instrumente in der Region, im Land und in den Gemeinden zu erwirken:
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1.) Im Land und in der Region die beschließende Gesetzesinitiative:
das Recht also der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger, dem Land einen Gesetzentwurf vorzulegen, wenn zu seiner Unterstützung 2000 Unterschriften (in der Region 4000) gesammelt werden konnten, und die Möglichkeit, mit einer weiteren Unterschriftensammlung (8000/15000) eine Volksabstimmung über diesen Gesetzentwurf durchzuführen, wenn dieser vom Gesetzgeber nicht angenommen worden ist.
Heute kann ein Gesetzesvorschlag, der in monatelanger Kleinarbeit von Bürgern und ihren Organisationen erstellt worden ist, vom Gesetzgeber wie nichts vom Tisch gefegt werden. Nur massive Zustimmung zu den vorliegenden Volksbegehren wird Politiker überzeugen können, ihr Vorrecht auf Entscheidungsgewalt aufzugeben.
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2.) In der Gemeinde den Bürgerentscheid:
daß also die Gemeindesatzungen das Recht vorsehen müssen, eine Volksabstimmung mit beschließendem Charakter anzuregen und in einer solchen auch über Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger zur Abänderung der Satzung zu entscheiden.
Die Bürger sind mit den im vergangenen Jahr erlassenen Gemeindesatzungen vor vollendete Tatsachen gestellt worden: die Spielregeln der Gemeindepolitik, die Rechte und Pflichten der Bürger und der Verwalter sind einmal mehr von oben verordnet worden. Nach geltendem Gesetz sollen die Bürger auch in Zukunft dazu nichts zu sagen haben. Die Bürger sollen hingegen die Möglichkeit haben, die Satzungen ihren Vorstellungen und Erwartungen anzupassen. Nur so können diese als die Verfassung der Gemeinde zur lebendigen, ständig erneuerbaren Ordnung eines Gemeinwesens werden.
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In den Monaten März bis August 1995 sammelte die Initiative auf Straßen, Plätzen und in den Gemeindestuben mit knapp 5000 beglaubigten Unterschriften von Bürgern und Bürgerinnen in Südtirol und im Trentino die Zustimmung für die beiden Begehren (4000 sind als Mindestzahl vom Gesetz vorgesehen). Damit konnte die Initiative die Gesetzestexte im Regionalrat einbringen. Das Präsidium des Regionalrates unter dem Vorsitz von Oskar Peterlini beschloß trotz der von externen Gutachtern eingeholten kritischen bis negativen Einschätzungen betreffend die verfassungsrechtliche Konformität, die Zulässigkeit der Begehren. Die Gesetzgebungskommission unter dem Vorsitz von Roland Atz befaßte sich in der Folge in drei Sitzungen mit den Gesetzentwürfen. Veranstaltet wurde eine Anhörung, in der Experten die Materie erläutern und den Kommissionsmitgliedern dazu Auskunft geben sollten. Die Initiative war dabei mit Prof. Toniatti (Rektor de rRechtswissenschaftlichen Fakultät in Trient) und Andreas Gross (Schweizer Nationalrat und europaweit bekannter Verfechter der Direkten Demokratie) vertreten. Schon zu diesem Anlaß wurde klar, daß die große Mehrheit der Regionalratsabgeordneten kein Interesse an dem Begehren der Bevölkerung hatte und auch keine Lust sich damit auseinanderzusetzen und kundig zu machen. Die beiden Gesetzentwürfe wurden Anfang 1996 ohne jegliche Diskussion und Begründung von der Gesetzgebungskommision mit negativem Bescheid an den Regionlrat weitergeleitet. Im Mai 1996 veranstaltete die Initiative ein zweitägiges internationales Symposium mit 13 Referenten, in dem die Grundlagen der Direkten Demokratie, die Bestrebung zu ihrer Einführung in anderen europäischen Ländern, die Perspektiven dafür in Italien und ihre Praxis in der Schweiz und in Bayern behandelt wurden. Im November 1996 konnte die Opposition mit einem Beschlußantrag die Selbstverpflichtung des Regionalrates erwirken, die Volksbegehrensgesetzentwürfe innerhalb eines halben Jahres zu behandeln. Im Hinblick auf die Behandlung leistete die Initiative vor allem unter den Vereinen und Verbänden, der organisierten Zivilgesellschaft, die in erster Linie ein Interesse an einem direkten Entscheidungsrecht der Bürgerinnen und Bürger hat, Überzeugungsarbeit.
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Die Initiative für mehr Demokratie wurde ab 1996 zusätzlich unterstützt von:
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Alpenverein Südtirol
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Initiativgruppe "Für eine lebendigere Kirche"
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ANMIC
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Legambiente/Umweltbund Südtirol und Trentino
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ARGENUP
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Ökoinstitut Südtirol/Alto Adige
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ASGB
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Südtiroler Jugendring
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AGB/CGIL, SGB/CISL, SGK/UIL
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Südtiroler HochschülerInnenschaft
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WWF Südtirol
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Umweltgruppe Vinschgau
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Verbraucherzentrale Südtirol
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Im November 1997 kam es dann, aufgrund der bis dorthin betriebenen Verzögerungstaktik überraschend (mit dem Ende der Legislatur 1998 wären die Volksbegehren verfallen) und mit erheblichem Medieinteresse, zur Behandlung der beiden Volksbegehrensgesetzentwürfe im Plenum des Regionalrates. Die Initiative rief die Abgeordneten, aufgrund ihrer in Sachen Delegierung direkten Verantwortlichkeit ihren Wählern gegenüber, auf, frei nach dem eigenen Gewissen und frei von Parteiweisungen und Fraktionszwang zu entscheiden. Im Verlauf der Behandlung zeichnete sich eine kompakte Zustimmung der Oppositionsparteien zu beiden Volksbegehren ab und eine Spaltung der Regierungsmehrheit, vor allem der SVP, in der die Arbeitnehmervertreter Frasnelli, Kaslatter Mur und Achmüller sich für die Annahme der Begehren aussprachen. In einem zermürbenden und bis zuletzt unentschiedenen Abstimmungskampf wurde letztlich der Gesetzentwurf zur Einführung des Volksentscheids über Gesetzentwürfe, die mit Volksbegehren eingebracht werden, knapp mit einer Stimme angenommen. Beim Abstimmungskampf über die einzelnen Artikel war jedoch das in Italien übliche Beteiligungsquorum von 50 % eingefügt worden. Der Gesetzentwurf, mit dem der, für den Gemeinderat verbindliche Bürgerentscheid und die Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, auch über Vorschläge zur Änderung der Gemeindesatzung abzustimmen, eingeführt werden sollte, war hingegen zuvor schon, ebenfalls ganz knapp mit einer Stimme abgelehnt worden. Es war dann einen Monat später die italienische Regierung, die den Gesetzentwurf zur Einführung des Volksentscheids wegen verfassungsrechtlicher Bedenken an den Regionalrat rückverwiesen hat. Dieser mußte ihn also neu behandeln. Zur Behandlung kam es im Juni 1998 nachdem die Initiative gedroht hatte, gegen den Präsidenten des Regionalrates Peterlini und den Vorsitzenden der Gesetzgebungskommission Atz, Anzeige wegen Amtunterlassung zu erstatten. Obwohl die Initiative auch einen Abänderungsvorschlag zum rückverwiesenen Gesetzestext vorgelegt hat, mit dem den Einwänden der Regierung Rechnung getragen worden ist, hat der Regionalrat im Juni 1998 endgültig den Volksbegehrensgesetzentwurf abgewiesen. Er hat damit verzichtet, gegenüber der Italienischen Regierung auf seiner Zuständigkeit zu bestehen, den beschließenden Volksentscheid einzuführen und folglich den Verfassungsgerichtshof zu einer endgültigen Klärung mit dieser Kompetenzfrage zu befassen.
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(nach oben)
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