Volksentscheide weltweit
- Allgemein
- USA: Über 18.000 Abstimmungen
- Italien: Modernisierung durch Volksbegehren
- Frankreich: Plebiszite des Präsidenten
- Portugal: Ausweitung der Volksrechte 1997
- Dänemark: Volksentscheid als Oppositionsrecht
- Irland: Liberalisierung durch Volksentscheid
- Australien: Über 40 Volksentscheide
- Schweiz: Eine stabile Bürgerdemokratie
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Allgemein
- Bis heute können die Bürgerinnen und Bürger in rund 50 Staaten direkt über Gesetze abstimmen. Oft betrifft dieses Recht aber nur Verfassungsänderungen, die - nachdem sie vom Parlament angenommen wurden - dem Volk vorgelegt werden müssen (obligatorisches Referendum). Oder Volksentscheide können nur "von oben" eingeleitet werden.
- Die klassische Volksgesetzgebung, in der Vorschläge aus der Mitte der Bürgerschaft per Volksbegehren zur Abstimmung gebracht werden können, ist bisher nur in wenigen Staaten verankert. Dazu zählen u.a. die Schweiz, die Bundesstaaten der USA, die deutschen Bundesländer und Liechtenstein. Volksbegehren gegen parlamentarische Gesetzesvorhaben sind darüber hinaus in Ungarn und Italien zulässig.
- Volksentscheide haben weltweit Konjunktur. Allein in den USA und der Schweiz hat sich die Zahl der jährlichen Volksentscheide seit 1970 verdoppelt.
USA: Über 18.000 Abstimmungen
In den USA ist die direkte Demokratie ein fester Bestandteil der politischen Kultur und wird von den Bürgern sehr geschätzt. Allerdings gibt es das Recht auf Volksentscheid nur in den Einzelstaaten und Gemeinden. Auf nationaler Ebene scheiterten bis heute alle Versuche, direktdemokratische Elemente zu etablieren.
Über 18.000 Volksentscheide verzeichnen die US-Bundesstaaten seit Einführung der Bürgerbeteiligung 1898. Davon machen obligatorische Verfassungsreferenden die große Mehrzahl aus; die Verfassungen der amerikanischen Staaten können nicht geändert werden, ohne daß das Volk zustimmt. Volksbegehren sind in 23 Bundesstaaten, u.a. in Kalifornien, möglich. Bis heute wurden ca. 2.000 Volksbegehren abgestimmt. Zudem kennen 51 US-Staaten die direkte Demokratie auf kommunaler Ebene, wo jährlich etwa 10.000 Bürgerentscheide stattfinden.
Das Quorum beim Volksbegehren liegt, je nach Bundesstaat, zwischen 3 und 15%. Die Prozentzahlen beziehen sich meist auf die Teilnehmer der letzten Wahl. Berücksichtigt man die vergleichsweise niedrige Wahlbeteiligung in den USA, verringert sich das Quorum - bezogen auf alle Wahlberechtigten - auf durchschnittlich etwa 3-4%. Es liegt damit deutlich niedriger als in den meisten deutschen Bundesländern.
Die direkte Demokratie trägt zur Stabilität des politischen Systems bei und stärkt das politische Selbstbewußtsein der Bürger gegenüber dem Staat. Viele wichtige Reformen konnten erst per Volksbegehren durchgesetzt werden. Allerdings lassen sich in einigen Bundesstaaten auch Mißstände beobachten. Die seltenen Urnengänge führten z.B. in Kalifornien am 8. November 1996 dazu, daß manche BürgerInnen gleichzeitig zu über 100 Wahlen und Volksentscheiden auf lokaler, regionaler und staatlicher Ebene ihre Stimme abgeben sollten.
Italien: Modernisierung durch Volksbegehren
In Italien können 500.000 Wahlberechtigte einen Volksentscheid gegen ein vom Parlament beschlossenes Gesetz einleiten. Die Bürger können jedoch keine eigenen Gesetzesvorschläge zur Abstimmung bringen. Die direkte Demokratie ist damit auf ein Veto eingeschränkt. Dieses Instrument wußten die Initiatoren von Volksbegehren bisher jedoch - im Zusammenspiel mit dem Parlament - auf konstruktive Weise einzusetzen.
So haben die Italiener mit Volksabstimmungen wesentliche gesellschaftliche und politische Reformen in Gang gesetzt. 1971 wurde die Liberalisierung des Scheidungsrechts vom Volk deutlich gebilligt. Ein erfolgreiches Volksbegehren erzwang 1977 die Legalisierung der Abtreibung. Mit Hilfe des Volksentscheids rückten die Italiener Anfang der 90er Jahren ihrem korrupten politischen System zu Leibe. Sie nahmen neun Vorlagen an, die u.a. ein neues Wahlrecht, die Abschaffung der Parteienfinanzierung, die Auflösung eines Ministeriums und die Überwindung des Proporzsystems bei Senatswahlen vorsahen. Das Volksbegehren bewährte sich hier als wirksames Mittel der Machtkontrolle. Denn die im Parlament vertretenen Parteien erwiesen sich zunächst als unfähig, überfällige Reformen anzupacken. Erst der drohende Volksentscheid brachte die offizielle Politik auf Trab. Der Erfolg stärkte das politische Selbstbewußtsein der Bürger und festigte gleichzeitig das parlamentarische System. Das Beispiel Italien zeigt eindrücklich, wie sich repräsentative und direkte Demokratie wechselseitig ergänzen.
Frankreich: Plebiszite des Präsidenten
In Frankreich besitzt allein das Staatsoberhaupt das Initiativrecht für Volksabstimmungen. Präsident de Gaulle leitete häufig Volkabstimmungen ein: über die Verfassung der V. Republik (1958), die Selbständigkeit Algeriens (1961), den internationalen Vertrag mit der algerischen Unabhängigkeitsbewegung (1962), die Direktwahl des Präsidenten (1962) und Fragen der Dezentralisierung und Senatsreform (1969). Bedeut- sam waren auch die Volksabstimmungen über die Verfassungsentwürfe von 1945 und 1946, über die Erweiterung der Europäischen Gemeinschaft 1972, sowie über die Maastrichter Verträge 1992. Präsident Mitterand wollte vor einigen Jahren das Recht auf Volksabstimmung erweitern, scheiterte jedoch am Veto der Opposition.
Portugal: Ausweitung der Volksrechte 1997
Portugal hat 1997 das Recht auf Volksentscheid deutlich ausgeweitet. Insbesondere über internationale Verträge haben - gerade im Hinblick auf die europäische Integration - nun die Bürgerinnen und Bürger das letzte Wort. Bisher waren Volksabstimmungen nur auf Initiative des Parlaments oder des Präsidenten möglich. 1998 sind in zwei Referenden für die Liberalisierung des Schwangerschaftsabbruch und die Dezentralisierung Portugals vom Stimmvolk abgelehnt worden.
Dänemark: Volksentscheid als Oppositionsrecht
In Dänemark fanden in der Nachkriegszeit u.a. Volksabstimmungen über das Boden- und Naturschutzrecht, das Wahlalter, den Eintritt und Verbleib in der EG und die Maastrichter Verträge statt. Das Volk stimmt über wichtige Verfassungsänderungen ab. Volksentscheide über einfache Gesetze können nicht aus der Mitte der Bürgerschaft, sondern nur von 1/3 der Parlamentsmitglieder eingeleitet werden; hier wird die direkte Demokratie als Recht der parteipolitischen Opposition verstanden.
Irland: Liberalisierung durch Volksentscheid
Nicht minder plebiszitär aktiv ist die Republik Irland, in der von 1959 bis 1996 zehn Volksabstimmungen stattfanden, die insbesondere das Wahlrecht, das Verhältnis zur EU, die Lockerung des Verhältnisses von Staat und Kirche, das Abtreibungsverbot und das Scheidungsrecht betrafen. In Irland stimmen die Bürger über alle Verfassungsänderungen ab.
Australien: Über 40 Volksentscheide
In Australien ist die Volksabstimmung bei verfassungsändernden Gesetzen vorgesehen. Insgesamt haben bisher über 40 Volksabstimmungen stattgefunden.
Schweiz: Eine stabile Bürgerdemokratie
Die Schweiz gilt neben den USA als Mutterland der direkten Demokratie. Auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene wird seit über 100 Jahren regelmäßig abgestimmt. Auf Bundesebene können 100.000 Bürger einen Volksentscheid verlangen. Richtet dieser sich gegen ein vom Parlament beschlossenes Gesetz, dann sind 50.000 Unterschriften nötig. Verfassungsänderungen müssen immer durch das Volk angenommen werden, ebenso wie Staatsausgaben ab einer bestimmten Höhe in vielen Gemeinden und Kantonen.
Die direkte Demokratie in der Schweiz ist die Errungenschaft einer breiten Opposi-tionsbewegung gegen die progressiven Liberalen und die Gründer des Schweizer Bundesstaates. Das heißt also: die Frucht des Kampfes der ganz progressiven Opposition gegen die vergleichsweise schon siegreichen bürgerlichen Revolutionäre von 1848.
Ausgehend von Zürich und Basel gab es von 1860 bis 1880 eine große Volksbewegung der Bauern, Handwerker und Arbeiter. Sie fühlten sich zu kurz gekommen und kämpften für ihre Rechte. Die direkte Demokratie war ein Gegenentwurf zum Filz von Politik und Wirtschaft.
Erfolgreich war die Arbeiter- und Bauernbewegung, die die direkte Demokratie erkämpfte, zuerst in den Gemeinden, dann in den Kantonen (1874) und dann erst auf Bundesebene (1891).
Heute stimmen die SchweizerInnen drei- bis viermal im Jahr über Sachfragen ab - nach öffentlicher Diskussion. Die Parteien "empfehlen" diese oder jenes Stimmverhalten. Die Beteiligung richtet sich nach der Bedeutung der Sachfragen - von 30% bei Routine-Angelegenheiten bis nahezu 80% bei der Abstimmung über den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum 1992. Allein zwischen 1970 und 1990 wurde auf Bundesebene über 64 Volksbegehren abgestimmt.
Die Folgen: Eine Demokratie, die dem Willen der BürgerInnen viel Beachtung schenkt und weniger vom Gezänk um Macht und Pfründe rivalisierender Berufspolitiker und Parteien vergiftet wird. Eine vergleichsweise sachliche politische Gesprächskultur mit erstaunlich gut informierten Stimmbürgern. In der Wirtschaftswoche vom 18.9.92 ist über die Schweiz zu lesen: "Ein Staat, der seine Aufgaben wesentlich besser erfüllt als in Deutschland - und mit wesentlich geringeren Steuern."
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