Glossar
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Die P. ist das Recht einer einzelnen Bürgerin oder eines einzelnen Bürgers, sich mit einem Anliegen (das normalerweise nicht als Gesetz ausformuliert ist), an den Gesetzgeber (z.B. Parlament, Regionalrat, Landtag) zur Ergreifung von gesetzlichen Maßnahmen im Interesse der Bevölkerung zu wenden. Die Bürgerin bzw. der Bürger hat das Recht, vom Gesetzgeber eine Antwort zu erhalten. Wird das Anliegen von mehreren Personen unterstützt, so spricht man von einer Massenpetition. |
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