Glossar
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Die V. ist die Niederschrift aller Gesetze, in denen die Rechte und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger enthalten sind. Die in der V. verankerten Gesetze sind von grundlegender Bedeutung und sind höherrangig als normale Gesetze. Letztere dürfen aus diesem Grund niemals im Widerspruch mit der V. beschlossen werden. Die V. enthält u.a. die zum Schutz von Minderheiten notwendigen Gesetze. Sie bestimmt auch, ob z.B. die Todesstrafe zugelassen ist oder nicht. Ein wichtiger Artikel der Verfassungen der demokratischen Staaten Europas hebt die Souveränität des Volkes hervor. |
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