Glossar
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Hat ein Referendum keinen Rechtssatz, sondern Verwaltungsmaßnahmen zum Inhalt, so spricht man von einem V., bei dem z.B. über ein Bauvorhaben abgestimmt wird.
In der Schweiz gibt es das V. und das Finanzreferendum auf kantonaler Ebene. Man unterscheidet dort zwischen dem obligatorischen Verwaltungsreferendum bzw. dem obligatorischen Finanzreferendum, falls die mit Parlamentsbeschluss auszugebenden Gelder eine genau festgelegte Höhe überschreiten, und dem fakultativen Verwaltungsreferendum bzw. dem fakultativen Finanzreferendum, falls die mit Parlamentsbeschluss auszugebenden Gelder innerhalb eines genau festgelegten Mindest- und Höchstbetrages liegen (oberhalb dieses Höchstbetrages ist das Referendum obligatorisch; unterhalb des Mindestbetrags ist kein Referendum vorgesehen). Das fakultative V. bzw. Finanzreferendum muss mittels einer Unterschriftensammlung beantragt werden. |
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