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Initiative für mehr Demokratie - Südtirol / Iniziativa per più democrazia - Alto Adige / Scomenciadia por plü democrazia - Südtirol

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Glossar


Entnommen aus: http://www.mehr-demokratie.de/ablauf.html


Wie läuft ein Volksbegehren ab?

Vorbereitung

Eine Initiative möchte ein politisches Projekt vorschlagen oder verhindern. Nehmen wir ein Beispiel: In Bayern setzt sich ein Zusammenschluß von Bürgerinitiativen für eine moderne, ökologische Müllpolitik ein. Die Initiatoren formulieren einen Gesetzentwurf und fertigen eine Unterschriftenliste an.

Zulassungsantrag (oder Volksinitiative)

Unsere Initiatoren müssen zunächst Unterschriften sammeln, um ein Volksbegehren zu beantragen. In unserem Beispiel sind 25.000 Eintragungen erforderlich. Die Initiative macht Infostände und sammelt auf der Straße. Sind die nötigen Unterschriften beisammen, werden sie mit dem Gesetzentwurf beim Innenministerium eingereicht.
Der Innenminister prüft nun zunächst, ob der Gesetzentwurf mit der Verfassung vereinbar ist. Hat er Zweifel, ruft er das Verfassungsgericht an. Ansonsten läßt er das Volksbegehren zu.
In einigen Bundesländern kommt es schon auf dieser Stufe zu einer parlamentarischen Behandlung der Bürgeranliegens. In diesem Fall spricht man von einer "Volksinitiative". Wird die Initiative abgelehnt, kommt es zum Volksbegehren.


 

Volksbegehren

Das Volksbegehren ist die eigentliche Vorstufe zum Volksentscheid. Das Volksbegehren soll zeigen, ob ein hinreichendes öffentliches Interesse an dem Thema besteht. Für unsere bayerische Müllinitiative müssen sich dazu gut 880.000 BürgerInnen (10%) innerhalb von zwei Wochen in den Amtsstuben eintragen.
In einigen Ländern sammeln Initiativen die Unterschriften selbst auf der Straße. In der Schweiz z.B. hat man 18 Monate Zeit, um die nötigen 100.000 (ca. 1,8%) Eintragungen zusammenzubringen.

Behandlung im Parlament

Ist das Volksbegehren erfolgreich, wird der vorgelegte Gesetzentwurf im Parlament diskutiert und abgestimmt. Nur wenn das Parlament den Vorschlag ablehnt, kommt es zum Volksentscheid.
In der Regel kann das Parlament zur Abstimmung einen alternativen Konkurrenzvorschlag einbringen.

Volksentscheid

Die Müllinitiative ist vom Landtag abgelehnt worden. Statt dessen legt die Parlamentsmehrheit einen Konkurrenzvorschlag vor. Die Bürger können in diesem Fall über zwei Alternativen entscheiden: Den Gesetzentwurf der Initiative und den des Landtags.
Bei der Abstimmung entscheidet - zumindest in Bayern - die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
In zahlreichen Bundesländern gilt nicht das Mehrheitsprinzip. Dort gelten zusätzliche Abstimmungsklauseln. Diese besagen, daß der Ja-Anteil mindestens 25% (oder 50%) der Stimmberechtigten ausmachen muß, damit ein Volksentscheid gültig ist.

Erstellt von: dirdemdi
Zuletzt verändert: 2006-03-25 07:32 PM
 

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