Glossar
Entnommen aus: http://www.mehr-demokratie.de/ablauf.html
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VorbereitungEine Initiative möchte ein politisches Projekt vorschlagen oder verhindern. Nehmen wir ein Beispiel: In Bayern setzt sich ein Zusammenschluß von Bürgerinitiativen für eine moderne, ökologische Müllpolitik ein. Die Initiatoren formulieren einen Gesetzentwurf und fertigen eine Unterschriftenliste an. |
Zulassungsantrag (oder Volksinitiative)Unsere Initiatoren müssen zunächst Unterschriften sammeln, um ein Volksbegehren zu beantragen. In unserem Beispiel sind 25.000 Eintragungen erforderlich. Die Initiative macht Infostände und sammelt auf der Straße. Sind die nötigen Unterschriften beisammen, werden sie mit dem Gesetzentwurf beim Innenministerium eingereicht. |
VolksbegehrenDas Volksbegehren ist die eigentliche Vorstufe zum Volksentscheid. Das Volksbegehren soll zeigen, ob ein hinreichendes öffentliches Interesse an dem Thema besteht. Für unsere bayerische Müllinitiative müssen sich dazu gut 880.000 BürgerInnen (10%) innerhalb von zwei Wochen in den Amtsstuben eintragen. |
Behandlung im ParlamentIst das Volksbegehren erfolgreich, wird der vorgelegte Gesetzentwurf im Parlament diskutiert und abgestimmt. Nur wenn das Parlament den Vorschlag ablehnt, kommt es zum Volksentscheid. |
VolksentscheidDie Müllinitiative ist vom Landtag abgelehnt worden. Statt dessen legt die Parlamentsmehrheit einen Konkurrenzvorschlag vor. Die Bürger können in diesem Fall über zwei Alternativen entscheiden: Den Gesetzentwurf der Initiative und den des Landtags. |
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