Glossar
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Wenn in den deutschen Bundesländern und in der Schweiz die Bürgerinnen und Bürger mit einer Volksinitiative oder einem Volksbegehren einen Abstimmungsvorschlag zum Volksentscheid vorlegen, haben die Parlamente das Recht, einen eigenen Vorschlag zu unterbreiten. Dadurch erhält die Bevölkerung mehr Auswahlmöglichkeiten, wodurch die Volksgesetzgebung kompromissfähiger wird. Die Bürgerinnen und Bürger haben dann mehr Auswahl: Sie können entweder dem Volksbegehrensgesetzentwurf oder der K. zustimmen bzw. beiden zustimmen oder beide ablehnen. |
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