Glossar
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Mit dem G. haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, über die Annahme oder Ablehnung von Gesetzen zu entscheiden (siehe auch: Volksabstimmung, Volksentscheid), die vom Parlament beschlossen worden sind. In der Schweiz unterscheidet man zwischen fakultativem und obligatorischem G. Ein G. ist fakultativ (freigestellt, wahlfrei, fakultatives Gesetzesreferendum), wenn über ein vom Parlament verabschiedetes Gesetz der Volksentscheid mit einer Unterschriftensammlung beantragt werden kann. In der Schweiz gibt es das fakultative G. sowohl auf Bundesebene als auf kantonaler Ebene. In Italien gibt es das fakultative G. für die Abschaffung von bereits in Kraft befindlichen Gesetzen (siehe auch: abrogatives Referendum). Ein G. ist obligatorisch (verbindlich, obligatorisches Gesetzesreferendum), wenn ein vom Parlament verabschiedetes Gesetz volksabstimmungspflichtig ist. In der Schweiz gibt es das obligatorische G. nur auf kantonaler Ebene, nicht auf Bundesebene. |
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