Glossar
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Von der italienischen Verfassung vorgesehene Volksabstimmung, mit der ein bestehendes Gesetz ganz oder teilweise aufgehoben werden kann. Damit das a.R. stattfinden kann, bedarf es der Unterstützung von mindestens 500.000 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern (siehe auch: Quorum, Art. 75 ital. Verfassung).
Auf regionaler Ebene (Trentino-Südtirol) ist mit dem a.R. laut Art. 7 des Autonomiestatutes die teilweise oder gänzliche Aufhebung von Regional- und Landesgesetzen möglich (siehe auch: Einrichtungen direkter Demokratie (in der Region) des Landespresseamtes). Mit dem neuen ("Dritten") Autonomiestatut ist die gesetzliche Regelung des a.R. auf Landesebene in die Zuständigkeit des Landes übergegangen (siehe auch: Art. 47 Autonomiestatut). |
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