Glossar
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Mit einer V. entscheiden die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger über die Annahme oder Ablehnung eines Gesetzes bzw. Gesetzentwurfs, einer Verfassungsänderung oder über bestimmte Sachthemen (Bauvorhaben, Finanzhaushalt usw.).
Im offiziellen Sprachgebrauch des Landes Südtirol wird V. synonym zu Referendum verwendet. In der Region Trentino-Südtirol ist die V. zur Aufhebung von Regional- und Landesgesetzen vorgesehen. Es handelt sich also um ein abrogatives Referendum, das auf einen entsprechenden Zulassungsantrag hin stattfindet. Die Durchführung der V. muss mit einem Zulassungsquorum von 15.000 Unterschriften (für Regionalgesetze) bzw. 8.000 Unterschriften (für Landesgesetze) beantragt werden. Die Möglichkeiten dieses Instruments sind allerdings sehr beschränkt: Es sind die Steuer- und Haushaltsgesetze sowie Wirtschaftsförderungs- und Urbanistikgesetze ausgeschlossen; außerdem ist eine V. nur dann gültig, wenn die Mehrheit der Stimmberechtigten daran teilnimmt.
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