Glossar
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Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, 1949 in Kraft getreten (Saarland: 1957). In Deutschland verwendet man den Begriff G., da es nach der Teilung Deutschlands, kurz nach dem Zweiten Weltkrieg, mehr den Charakter einer provisorischen Verfassung hatte, die bis zur Wiedervereinigung Gültigkeit haben sollte. Das G. wurde unter Ausschluss der Bevölkerung vom Parlamentarischen Rat und unter Einflussnahme der westlichen Besatzungsmächte ausgearbeitet. Das fertig ausgearbeitete G. wurde keiner Volksabstimmung unterzogen. Nach der Wiedervereinigung hat man es bisher unterlassen, die Verfassung entsprechend den neuen Verhältnissen abzuändern: Die "Neuen" Bundesländer übernahmen 1990 das bestehende G. |
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