Glossar
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In Trentino-Südtirol haben die Bürgerinnen und Bürger das Recht, Gesetzentwürfe zu Regional- und Landesgesetzen einzubringen (siehe auch: Volksbegehren). In der Schweiz ist das I. das Recht der Bürgerinnen und Bürger, eine Beschlussvorlage (auf Gemeindeebene) oder eine Gesetzesvorlage (auf kantonaler und auf Staatsebene), die von ihnen selbst ausgearbeitet worden ist, zur Volksabstimmung zu bringen. Auf Staatsebene ist das I. auf den Vorschlag der Teil- bzw. der Totalrevision der Verfassung beschränkt. Einfache Gesetze dürfen auf kantonaler, aber nicht auf Bundesebene vorgeschlagen werden.
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