Glossar
|
Mit dem f.R. kann das Volk, nach einem entsprechenden Begehren, über einen vom politischen Gesetzgebungsorgan bereits gefassten Beschluss endgültig entscheiden. In der Schweiz kann über beschlossene Gesetze sowie über gewisse Staatsverträge abgestimmt werden. Auf Bundesebene kommt es zu einer solchen Nachentscheidung durch das Volk, wenn 50.000 Bürgerinnen und Bürger dies fordern (siehe auch: Schweizerische Bundesverfassung Art. 141 und Referendum in der Schweiz).
|
Aktuelles