Glossar
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Das o.R. schreibt Volksentscheide in bestimmten Fragen zwingend vor. Es ist in der Schweiz auf Bundesebene für Verfassungsrevisionen vorgesehen (siehe: Verfassungsreferendum) und im Falle des Abschlusses von Staatsverträgen zum Beitritt zu internationalen Gemeinschaften oder für dringlich erklärte Bundesgesetze, die keine Verfassungsgrundlage haben und mehr als ein Jahr gültig sind (siehe auch: Schweizerische Bundesverfassung Art. 140 und Referendum in der Schweiz).
Das o.R. ist auch in einigen deutschen Bundesländern vorgesehen. |
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